Breitbandversorgung (2. Verfahren)
2. Anlauf – Korrektur der IST-Versorgung in Teilbereichen
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Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 09.08.2016)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Marktzeuln gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Marktzeuln bittet daher, bis spätestens 12.09.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
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Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 09.08.2016)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
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Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 25.07.2016) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Marktzeuln gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Dem Markt Marktzeuln bittet daher, bis spätestens 27.08.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
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Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 25.07.2016)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
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Bekanntmachung des 2. Auswahlverfahrens
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 05.12.2016)
Der Markt Marktzeuln gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt.
Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag den 12.01.2017,11.00 Uhr (Posteingang Markt Marktzeuln) endet, zu beteiligen.- Bekanntmachung des 2. Auswahlverfahrens (Dokument)
- Bewertungskriterien des 2. Auswahlverfahrens (Anlage 1)
- Karte Erschließungsgebiet des 2. Verfahrens
- Ergebnis der Markterkundung von 10.08.2016-12.09.2016 (veröffentlicht am 5.12.16)
- Karte mit dem vorläufigen Erschließungsgebiet für das Ergebnis der Markterkundung
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Bekanntmachung der Auswahlentscheidung des 2. Verfahrens
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
(veröffentlicht am 04.04.2017)Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Marktzeuln haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein oder zwei Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 03.04.2017 beabsichtigt die Marktgemeinde Marktzeuln einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
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Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 01.06.2017)
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt der Markt Marktzeuln die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
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Übergabe Breibandförderbescheid am 17.07.2017
SÖDER ÜBERGIBT 25 FÖRDERBESCHEIDE FÜR SCHNELLES INTERNET IN OBERFRANKEN
6,8 Millionen Euro Fördermittel // Erstmals Bescheide mit neuem HöfebonusDer erste Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech aus Marktzeuln erhielt einen Förderbescheid in Höhe von 256.178 € aus den Händen von Minister Markus Söder.
„Auf dem Weg zur Datenautobahn. Der Ausbau von schnellem Internet läuft in Bayern auf Hochtouren. 25 Gemeinden aus Oberfranken erhalten heute insgesamt 6,8 Millionen Euro Förderung. Damit haben bereits 1.599 Gemeinden und mehr als drei Viertel aller bayerischen Kommunen einen Förderbescheid erhalten”, freute sich Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe der Breitband-Förderbescheide an die Kommunen am Montag (17.7.) in Nürnberg. „Breitband ist Zukunft. Nur wo Breitband vorhanden ist, werden Arbeitsplätze entstehen und erhalten. Ziel sind hochleistungsfähige Breitbandnetze mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s. Hierfür stellt der Freistaat Bayern bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung – eine bundesweit einzigartige Summe. Unsere Breitbandförderung ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Der Anschluss an die Datenautobahn stärkt die ländlichen Regionen und die Heimat”, betonte Söder.
Am 1. Juli 2017 startete mit dem Höfebonus die zweite Stufe der bayerischen Gigabit-Initiative. Damit sollen vor allem dünn besiedelte Flecken Bayerns mit Glasfaser (FTTB) erschlossen werden. „Auch die letzten weißen Flecken auf der Landkarte Bayerns wollen wir an die Datenautobahn anschließen. Das sind vor allem Kommunen mit vielen Streusiedlungen und Hoflagen. Gerade diese Gemeinden wollen wir beim Ausbau von noch unversorgten Bereichen zusätzlich unterstützen”, betonte Söder. Im Regierungsbezirk Oberfranken können voraussichtlich 70 Kommunen mit rund 50 Millionen Euro profitieren und bisher unversorgte Bereiche erschließen. Die bisherigen individuellen Förderhöchstbeträge der Kommunen werden verdoppelt. Der Fördersatz wird auf 80 % angehoben. Kommunen mit einem bereits erhöhten Fördersatz von 90 % behalten diesen. „Damit können künftig auch kleine Weiler und Einzelgehöfte an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Bayern braucht flächendeckend schnelles Internet”, so Söder.
Oberfranken engagiert sich herausragend beim Breitbandausbau. Alle 214 Gemeinden befinden sich in Oberfranken im Förderverfahren. 192 Kommunen wurde inzwischen eine Fördersumme von insgesamt rund 98 Millionen Euro zugesagt. Ein Teil der Fördermittel von maximal 154,42 Millionen Euro für Oberfranken ist aber noch offen. „Investieren Sie weiter in den zukunftsweisenden Ausbau des schnellen Internets”, appellierte Söder.
Der Ausbau von schnellem Internet ist spürbar angelaufen. Bayernweit sind bereits über 97 % (1.988) aller Kommunen in das bayerische Förderverfahren eingestiegen. 1.599 Kommunen starten mit einer Gesamtfördersumme von rund 660 Millionen Euro in den Breitbandausbau. Viele Gemeinden gehen mehrfach in das Verfahren, um schrittweise eine hohe Flächendeckung und besonders zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude zu erreichen. Allein bei den bisher im Ausbau befindlichen Projekten werden über 30.000 km Glasfaserleitungen verlegt. Damit können künftig weitere 640.000 Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden, vor allem im ländlichen Raum. Wichtige Hilfe für die Kommunen ist die Beratung durch die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. In über 7.700 persönlichen Gesprächen wurde jede Gemeinde beraten.