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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Melde- /Pass- und Gewerbeamt
Rathaus Hochstadt a.Main (VG-Nebenstelle)

  • +49 9574 6236-46
  • Montag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 14:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Rathaus Marktzeuln

  • +49 9574 6236-36
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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