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Hundesteuer

  • Marktzeuln

zum 31.03.24 fällig

Die Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln weist alle Hundebesitzer auf die Meldepflicht für ihre Tiere hin. Sofern noch nicht geschehen, ist dies umgehend bei der Gemeindeverwaltungen in Marktzeuln nachzuholen. Meldepflichtig sind alle über vier Monate alten Hunde, die im Gemeindegebiet (mit Ortsteilen) von Marktzeuln gehalten werden.

Die Steuer ist jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres fällig.

Soweit der Verwaltung ein SEPA-Mandat vorliegt, wird die Hundesteuer von diesem Konto eingezogen.

Barzahler haben dafür Sorge zu tragen, dass der Zahlungseingang bis zum 31.03.2024 erfolgt ist, um Mahn- und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Hier finden Sie die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer.

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