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Wichtige Infos an alle Haus- und Grundstückseigentümer

  • Marktzeuln

Die Einhaltung der Straßenreinigungsverordnung ist immer wieder ein Stein des Anstoßes. 

Entsprechend dieser Satzung sind die Grundstückseigentümer u. a. verpflichtet Gehwege bzw. Randsteine entlang ihrer Grundstücksgrenze von Gras und Unkraut, sowie von Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien.

Insbesondere sind auch die Straßenrinnen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen freizuhalten. Somit können die Straßeneinläufe nicht verstopfen und das Wasser kann bei Starkregen gut abfließen. 

Wir bitten Sie, darauf zu achten und Ihren Pflichten nachzukommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

So sollte ein Gehsteig mit Bordsteinkante und Straßenrinne aussehen.
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