Sprungziele

Hecken und Gehölze zurückschneiden

  • Marktzeuln

Der viele Niederschlag in den vergangenen Monaten hat Hecken und Gehölze wuchern lassen. Ein regelmäßiger Rückschnitt des Grüns ist notwendig, wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radweg oder in die Fahrbahn hineinwachsen. Oft können diese Wege nur noch mit Einschränkungen benutzt werden.

An Einmündungen wird durch den Überwuchs häufig der Sichtwinkel eingeschränkt. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Deshalb sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Pflanzen, die in einen Geh- und Radweg oder in die Fahrbahn hineinwachsen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Bei Unfällen und Schäden, die durch den Überwuchs entstehen, haftet ansonsten der Grundstückseigentümer.

Ist die Gefahr in Verzug, ist die Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln berechtigt, die Bepflanzung kostenpflichtig zurückzuschneiden oder zu entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt und vom naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September den Zuschnitt vom Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.