Hecken und Gehölze zurückschneiden

Der viele Niederschlag in den vergangenen Monaten hat Hecken und Gehölze wuchern lassen. Ein regelmäßiger Rückschnitt des Grüns ist notwendig, wenn Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- und Radweg oder in die Fahrbahn hineinwachsen. Oft können diese Wege nur noch mit Einschränkungen benutzt werden.
An Einmündungen wird durch den Überwuchs häufig der Sichtwinkel eingeschränkt. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Deshalb sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Pflanzen, die in einen Geh- und Radweg oder in die Fahrbahn hineinwachsen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Bei Unfällen und Schäden, die durch den Überwuchs entstehen, haftet ansonsten der Grundstückseigentümer.
Ist die Gefahr in Verzug, ist die Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln berechtigt, die Bepflanzung kostenpflichtig zurückzuschneiden oder zu entfernen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt und vom naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September den Zuschnitt vom Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.