Breitbandversorgung (2. Verfahren)
2. Anlauf – Korrektur der IST-Versorgung in Teilbereichen
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 09.08.2016)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Marktzeuln gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Marktzeuln bittet daher, bis spätestens 12.09.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
vorläufigen Erschließungsgebiet
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 09.08.2016)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 25.07.2016) im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Marktzeuln gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Dem Markt Marktzeuln bittet daher, bis spätestens 27.08.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Vorläufiges Erschließungsgebiet
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 25.07.2016)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier: