Aktuelle Nachrichten
Hygieneschulung 2012 - Sicherung des Verbraucherschutzes durch angewandte Lebensmittel- und Personalhygiene
An alle Vereine, die Straßenfeste und Vereinsfeste durchführen,
an alle Gaststätten, Imbissbetriebe, Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien und andere Lebensmittelbetriebe im Landkreis Lichtenfels.
Auf vielseitigen Wunsch lädt das Landratsamt Lichtenfels zu einer kostenlosen Schulung ein. Folgende Termine stehen zur Auswahl:
Montag, 05.03.2012, 19:00 Uhr in der Adam-Riese-Halle in Bad Staffelstein
Mittwoch, 07.03.2012, 19:00 Uhr in der Kordigasthalle in Altenkunstadt
Die Teilnahme an der Schulung erfüllt die Pflicht, sich jährlich nach dem neuen EU-Hygienepaket VO (EG) Nr. 852/2004, VO (EG) Nr. 853/2004 unterrichten zu lassen.
Sie gilt nicht als Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, sondern lediglich als Nachschulung. Das Landratsamt informiert an diesen Abenden über die wichtigsten Hygieneanforderungen und zeigt interessantes Bildmaterial. Eine Teilnahmebestätigung erhalten Sie nach der Schulung vor Ort.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Lichtenfels:
Fr. Dr. Holmes, Tel. Nr. 09571/18-234
Email: veterinaerwesen@landkreis-lichtenfels.de
Anmeldezeiten der Fachoberschule und Berufsoberschule Kulmbach
Weitere Informationen des beruflichen Schulzentrums Kulmbach.
Infoblatt
Pflegeeltern gesucht
Das Sachgebiet Jugend und Familie des Landratsamtes Lichtenfels sucht Vollzeitpflegeeltern für Kinder/Jugendliche aller Altersstufen.
Infoblatt
Informationen zur aktuellen Hochwassersituation
Zur Abfrage der aktuellen Pegelstände können Sie hier die Seite des Hochwasser Nachrichtendienstes Bayern abfragen.
Analoge Satellitenabschaltung 2012
Aktion Grundwasserschutz - Trinkwasser für Oberfranken
Die Regierung von Oberfranken stellt ab sofort den Internetauftritt der Aktion Grundwasserschutz - Trinkwasser für Oberfranken für alle Interessierten zur Verfügung. Darin erhalten Sie zahlreiche Hintergrund-informationen rund um die Themenbereiche "Grundwasserschutz und Trinkwasserversorgung", sowie zu den aktuellen Entwicklungen der Aktion Grundwasserschutz.
In diesem Internetauftritt findet sich unter Punkt "Trinkwasserversorgung" auch eine Auflistung der oberfränkischen Wasserversorgungsunternehmen mit Adressen.
Grundwasserschutz - Trinkwasser für Oberfranken
Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Wehrdienst
Freiwilliger Wehrdienst
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich, zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln, Schulstr. 8, 96275 Marktzeuln) eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.
>> Vordruck Widerspruch
>> zum Wehrrechtsänderungsgesetz 2011